Immer auf dem neuesten Stand: Das gehört bei Schloms dazu. Deshalb wissen wir auch, was beim Schaffen einer Halteverbotszone vor dem Umzug nötig und machbar ist. Hier ein aktuelles Urteil:
Wenn ein Umzugsunternehmen bereits einen Tag vor dem Umzug ein Halteverbotsschild aufstellt, muss dieses bereits sofort beachtet werden. Autohalter, die das nicht tun, müssen bei der „Umsetzung“ ihres Pkws sonst die Kosten tragen. Diese Entscheidung fällte das Verwaltungsgericht in Berlin, (Az.: 14 K 66/15). Ein Betroffener war mit seiner Klage, das Schild hätte nicht so früh aufgestellt werden dürfen, nicht durchgekommen. Er hatte das absolute Halteverbot mißachtet und sein Auto war umgesetzt worden, er sollte die Kosten tragen.
Übrigens: Die Polizei ist nicht verpflichtet, den Halter eines falsch parkenden Autos zu recherchieren und zu benachrichtigen bevor er abgeschleppt wird, falls dies weitere Verzögerungen mit sich bringen würde.
Am besten lässt man sich vor dem Umzug den Halteverbotsbereich von der Umzugsfirma organisieren. Schloms stellt so sicher, dass genug Platz zum Auf- und Abladen der Möbel bleibt. So werden Schäden an Möbeln oder eventuell zu dicht parkenden Fahrzeugen vermieden. Und: Selbstverständlich werden auch bei uns Falschparker früh genug abgeschleppt, damit Ihr Umzug mit uns reibungslos funktioniert.